Ausbruch der Vogelgrippe in unserem Landesverband.

 

In einem Betrieb mit einem Kleinbestand mit Geflügel in Bretzfeld wurde am vergangenen Samstag, 8. Februar 2020, der Ausbruch der Geflügelpest mit dem hochpathogenen Influenza A Virus H5N8 festgestellt.

 

Es wurden ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet.

 

Für den Sperr- und den Beobachtungsbezirk sind unter anderem die folgenden Maßnahmen erlassen worden:

  • Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpestverordnung, d.h. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden, halten, ist eine Aufstallung des Geflügels in geschlossenen Ställen vorgeschrieben. Alternativ ist die Haltung unter einer Vorrichtung zulässig, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
  • Tierhalter in dem Gebiet haben der zuständigen Behörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes und die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

 

Die vollständige Liste der Auflagen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Hohenlohe:

https://www.hohenlohekreis.de/index.php?id=291&publish[id]=1094012&publish[start]=

 

Die zuständigen Veterinärämter sind derzeit in Abstimmung mit dem Friedrich-Löffler-Institut und der Vogelwarte Radolfzell. Nach deren Risikoabschätzung werden möglicherweise weitere Maßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen sollen in den betroffenen Landkreisen Hohenlohe, Heilbronn und Schwäbisch Hall koordiniert erfolgen.

 

An dieser Stelle möchte ich an alle Züchter unseres Verbandes appellieren, die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen die Vogelgrippe umzusetzen.

 

Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen (PDF)

 

Hansjörg Opala

1. Landesverbandsvorsitzende