Inzwischen wurden auch in Baden-Württemberg erste Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln nachgewiesen.
Das Land führt fortlaufend eine Risikoabschätzung durch und ist aktuell zu dem Ergebnis gekommen, dass im Landkreis und Stadtkreis Heilbronn ein erhöhtes Risiko besteht.
Aus diesem Grund wurde im Landkreis Heilbronn die Aufstallungspflicht angeordnet. Diese gilt zunächst bis zum 15. Januar 2026, kann jedoch – abhängig von der weiteren Entwicklung – bereits Mitte Dezember aufgehoben werden.
Die Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur Aufstallung im Landkreis Heilbronn finden Sie hier.
Weitere nachgewiesene Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln:
- Landkreis Göppingen – Graureiher
- Bodenseekreis – Schwan
- Landkreis Rottweil – Kranich
In diesen Landkreisen wurden derzeit keine weiteren Maßnahmen angeordnet.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Lage möchten wir erneut auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hinweisen.