UPDATE
Stand 14.04.2021

Liebe Zuchtfreunde,

die Geflügelpest hat Baden-Württemberg im Griff. Wie alle sind aufgerufen, die für unsere Tiere und die allgemeine Seuchenlage notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Zur Erleichterung für unsere Züchter hat das Stuttgarter Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Karte ins Internet gestellt, auf der die aktuelle Seuchenlage dargestellt wird. Sie ist unter dem folgenden link zu erreichen:  

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/

 

unter „Aktuelles“ oder direkt unter:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/Tierschutz_und_Tiergesundheit/Vogelgrippe/2021_04_07_vogelgrippe-lagekarte.pdf

 

Diese Karte sollte es uns erleichtern besonders betroffene Gebiete zu erkennen, in denen eine besondere Vorsicht notwendig ist und deren Besuch mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen verbunden sein sollten.

 

Abschließend finden Sie hier den Link zur Pressemitteilung des Ministeriums mit Hintergrundinformationen zur neusten Allgemeinverfügung.

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/handel-ueber-reisegewerbe-nur-noch-nach-untersuchung-der-tiere-moeglich/ 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. vet. Uwe Bamberger

Stand 24.03.2021:

Liebe Zuchtfreunde,

am 24.03.2021 hat das Ministerium für Ländlichen Raum, Verbraucherschutz und Landwirtschaft in Stuttgart den vermuteten Ausbruch der Klassischen Geflügelpest in 58 Hausgeflügelzuchten in Baden-Württemberg bekannt gegeben. Besonders betroffen ist der südbadische Raum, aber auch der Großraum Stuttgart.

Vermuteter Ursprung des Infektionsgeschehens ist sind Geflügelhändler aus Nordrhein-Westfalen, die direkt sowie über andere Händler, aber auch Hofverkauf junge Legehennen sowie junge Masthähnchen sowie Enten auch im süddeutschen Raum auf Märkten oder nach Vorankündigung vom Wagen ausverkauften.  Die von uns an gleicher Stelle in der Information v. 23.03.2021 veröffentlichten namentlich genannten Betriebe erklären, dass es bei Ihnen kein aktuelles Infektionsgeschehen gäbe. Wir bedauern sehr, wenn wir hier einen falschen Eindruck erweckt haben.

Die Aufarbeitung dieses Seuchengeschehens durch die zuständigen Veterinärämter hat gerade begonnen. Es wird zum Keulen betroffener Bestände, zur lokalen Anordnung der Aufstallung von Geflügel sowie zur Einrichtung von Sperr- und Beobachtungsbezirken kommen, aus denen das Verbringen von Tieren, aber auch von tierischen Erzeugnissen eingeschränkt ist. Eine landesweite Aufstallungspflicht ist im Augenblick nicht vorgesehen.

Was bedeutet das für uns Rassegeflügelzüchter?

  • Jeder Züchter ist verpflichtet, den Anordnungen des örtlichen Veterinäramtes unbedingt Folge zu leisten
  • Jeder Züchter, der in den letzten zwei Wochen von einem Händler junge Legehennen oder junge Masthähnchen bezogen hat, sollte dies dem zuständigen Veterinäramt melden, da die Behörden im Augenblick keinen Überblick über die Käufer bei den betroffenen Händlern haben
  • Unerwartete Häufungen von Todesfällen in Geflügelbeständen sind entsprechend den gesetzlichen Grundlagen den zuständigen Veterinärämtern zu melden
  • Jeder Züchter sollte die nötigen Hygienemaßnahmen in seinem Bestand einhalten (Schuhwechsel vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Stallungen mit einem deutlich getrennten Bereich, in dem nur die Stallschuhe getragen werden; Isolierhaltung vor dem Verbringen zugekaufter Tiere in den eigenen Bestand über mindestens zwei Wochen)
  • Unterlassen des Kontaktes mit anderen Geflügelbeständen, insbesondere bäuerlichen Kleinhaltungen, aber so weit wie möglich auch mit anderen Zuchtfreunden
  • Jeder Züchter sollte in seinem Bekanntenkreis Geflügel haltende Personen im Sinne dieser Nachricht zeitnah informieren

Der Landesverband der Rassegeflügelzüchter von Württemberg und Hohenzollern e.V. wird über seine Homepage über den weiteren Verlauf dieses Geschehens fortlaufend informieren.

Dr. med. vet. Uwe Bamberger