Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt Vereine in unserem Verband
„Durch die Beschränkungen, die notwendig sind, um das Corona-Virus einzudämmen, wurden auch Vereine in der Umsetzung ihrer ideellen und gemeinnützigen Ziele erheblich getroffen. Viele der Aktionen und Veranstaltungen, die die Vereine planten, um ihre Tätigkeiten zu finanzieren, mussten in den vergangenen Monaten pandemiebedingt abgesagt werden. Das aufgelegte Hilfsprogramm soll Vereine, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, unterstützen und ihnen helfen, ausgelöste Liquiditätsengpässe zu mildern.“
Voraussetzung
Die Förderung gilt für gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen aus dem Geschäftsbereich des MLR die unverschuldet in Existenznot (Zahlungsunfähigkeit) geraten sind oder zu geraten drohen. Die existenzbedrohlichen Liquiditätsengpässe müssen nach dem 11. März 2020 entstanden sein und müssen entsprechend nachgewiesen werden.
Höhe der Unterstützung
Die Unterstützung wird als einmaliger Zuschuss gewährt.
Die Höchstbeträge werden wie folgt gestaffelt:
– Vereine bis 100 Mitglieder: bis zu 3.000 Euro pro Verein,
– Vereine von 101 bis 300 Mitglieder: bis zu 5.000 Euro pro Verein,
– Vereine von 301 bis 700 Mitglieder: bis zu 7.000 Euro pro Verein,
– Vereine ab 701 Mitglieder: bis zu 12.000 Euro pro Verein.
In Härtefällen kann die Unterstützungsleistung noch erhöht werden.
Ablauf der Förderung
Die Beantragung der Unterstützung erfolgt über die jeweiligen Dachorganisationen, also unseren Landesverband. Die Antragsfrist endet am 30. April 2021. Die Anträge sind mit dem entsprechenden Antragsformular im Original (nicht per E-Mail) inkl. aller geforderten Anlagen an folgenden Ansprechpartner zu richten:
Franz Häfner
Hirschbrunnenweg 1
74385 Pleidelsheim
Telefon: (07144) 22416
Anlagen: