Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat uns, auf Nachfrage, mitgeteilt, dass aktuell in Baden-Württemberg kein allgemeines Ausstellungsverbot für Geflügelschauen oder ähnliche Veranstaltungen geplant ist. Kurzfristige Änderungen können jedoch aufgrund der weiteren Entwicklung allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Weiterhin weißt das Ministerium darauf hin, dass das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in seiner aktuellen Risikoeinschätzung das Risiko einer Ausbreitung von Geflügelpestviren des Subtyps H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel für ganz Deutschland als hoch bewertet hat: „In Europa nahm die Zahl der Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln in den vergangenen Monaten stetig zu. Davon betroffen ist auch Deutschland. Es ist derzeit von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands und Europas auszugehen.“ Weiter ist grundsätzlich der Tierhalter nach dem neuen EU-Tiergesundheitsrecht für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen in Bezug auf die gehaltenen Tiere verantwortlich. Hierzu sind gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren gehaltenen Tiere zu ergreifen.
Ich möchte weiterhin darauf hinweisen, dass alle Geflügelausstellungen dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen sind.
Hansjörg Opala
1. Landesverbandsvorsitzender