Liebe Zuchtfreunde,

bei aller Sorge um unsere Gesundheit in Zeiten der Corona-Pandemie: Als Geflügelzüchter gilt es, auch die Aviäre Influenza oder Klassische Geflügelpest, landläufig als Vogelgrippe bezeichnet, im Auge zu behalten. Diese Erkrankung ist im Norden Deutschlands auch in diesem Jahr wieder aufgetreten, sie wurde bei Wildvögeln nachgewiesen und hat kommerzielle wie kleine Geflügelhaltungen infiziert. Große Bestände mussten bereits getötet werden um ein weiteres Ausbreiten der Erkrankung zu verhindern. Obwohl das auslösende Virus bei uns bisher nur vereinzelt bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, sind die Veterinärbehörden in Baden-Württemberg in Sorge um eine Ausbreitung in unser Bundesland, wir haben das bereits kommuniziert. Da bei der Klassischen Geflügelpest im Gegensatz zur Atypischen Geflügelpest oder Newcastle Disease keine vorbeugende Impfung möglich ist, gilt es auf zwei Möglichkeiten des Einschleppens in unsere Rassegeflügel-Bestände zu achten: Den Einkauf von Tieren und das Übertragen des Virus durch Kontakt mit Wildvögeln.

 

Der Zukauf von Tieren sollte nur aus zuverlässigen Zuchten erfolgen, in denen die Tiere gesund und ordentlich gehalten sind und die nicht in Bereichen Deutschlands liegen, die von der Klassischen Geflügelpest bereits betroffen sind. Im letzten Jahr hat von fliegenden Händler verkauftes Geflügel wesentlich zum Übergreifen der Klassischen Geflügelpest nach Baden-Württemberg beigetragen.

 

Dann muss Sorge getragen werden, dass bei Wildvögeln (insbesondere Wassergeflügel, aber auch bei Aasfressern wie Krähen oder bei Greifvögeln) vorkommende Viren nicht durch direkten Kontakt oder auch über deren Kot in unsere Rassegeflügel-Bestände eingetragen werden. Entsprechende Vorsorge-Maßnahmen werden neudeutsch als Biosicherheits-Maßnahmen bezeichnet. Im Einzelnen fallen hierunter Abtrennungen, Überdachungen, das führ Wildvögel nicht zugängliche Aufstellen von Futtergefäßen und Tränken, das Tragen von Schutzkleidung und gesonderten Schuhen, das Auslegen von Desinfektionsmatten, aber auch die Bekämpfung von Schadnagern. Alle diese Dinge kann man schon jetzt durchführen. Im Seuchenfall werden sie von der Veterinärbehörde angeordnet und kontrolliert. Die in Anlage beigefügten Dokumente zeigen, was diese Behörden gegebenenfalls bei einzelnen Züchtern oder in Zuchtanlagen zu kontrollieren haben. Sie sollten uns nicht Angst machen, aber eine vernünftige Basis sein für Überlegungen, was wir in unseren eigenen Zuchten zu tun haben.

 

Eine gute Einführung in die angesprochene Thematik und praktische Hinweise sollte zudem das von Fokus Tierwohl am 8.12.2021 angebotene on-line Seminar bieten, auf welches wir hiermit hinweisen und welches wir allen Züchtern empfehlen:

 

Geflügelpest:

Erkennen erster Krankheitsanzeichen und vorsorglicher Hygienemaßnahmen für Hobby- und Rassegeflügelhalter

Die Aviäre Influenza, umgangssprachlich fast jedem bekannt als Geflügelpest, ist für Geflügelhalter jeder Art und Bestandsgröße besonders in den Wintermonaten ein Thema. Auch Hobby- und Kleinsthalter sollen im Umgang mit dieser Tierseuche sensibilisiert werden. Informationen zu ersten Krankheitsanzeichen und vorsorglichen Hygienemaßnahmen sind Inhalt dieses zweistündigen Online-Seminars am 08. Dezember 2021. Die Veranstaltung richtet sich an Hobby- und Rassegeflügelhalter und interessierte Personen.

 

Unter folgendem Link kann man sich anmelden:

https://fokus-tierwohl.de/de/veranstaltungen#!/

Ich wünsche Euch allen, trotz ausgefallener Landes- und VDT-Schau eine frohe Adventszeit, vor allem anhaltende Gesundheit für Euch, Eure Familien und Eure Tiere.

 

Dr. med. vet. Uwe Bamberger

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