Frankreich und der Hahn Maurice haben es uns vorgemacht! Die Französische Nationalversammlung hat das „sinnliche Erbe der Landschaft“, und damit die typischen Geräusche und Gerüche der ländlichen Gebiete unter Schutz gestellt. „Landlärm“ ist somit kein Lärm sondern Kulturgut, welches zu schützen und zu erhalten ist!

 

Auch in Deutschland sollte es ein Gesetz zum Schutz unseres „kulturellen Erbes“ geben!

 

Deshalb unterstützt der BDRG und unser Landesverband die Petition „Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen“. Diese Petition hat zwischenzeitlich über 50% des Sammelziels erreicht. Unsere Bitte ist es, dass sich alle Züchter, Förderer und Freunde sich an der Petition zu beteiligen.

 

Der Erhalt der privaten Nutztierhaltung und der kleinen regionalen landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Ortschaften sind ein wichtiger Baustein für die Zukunft der Erhaltungszuchten des Rassegeflügels im gesamten Land.

 

Es leben immer mehr Menschen auf dem Land, denen die traditionellen Geräusche fremd geworden sind und die anderen Probleme auf diese Geräusche projizieren. Dies hat zur Folge, dass es vor allem bei der Hühnerhaltung immer mehr Klagen gibt und die Gerichtsurteile für unsere Züchter häufig unbefriedigend sind.

 

Hier ein Link zu Flyern, Listen und direkt zur Unterschrift der Petition.

 

https://www.huhn-erleben.de/h%C3%A4hne/petition/

 

Vielen Dank für Ihr Engagement! jede Stimme zählt, denn „Landleben soll Landleben bleiben dürfen“!